Infos zur An- bzw. Abmeldung beim TuS 07 Oberlar

Auszug aus der Jugendspielverordnung:

Anmeldung:

§ 6 Abs. 1 JSVO/ WFLV: Ein Junior darf nur dann an den Pflicht- und Freundschaftsspielen eines Vereins teilnehmen, wenn er Mitglied dieses Vereins ist und die Spielberechtigung besitzt. Zur Aufnahme in einen Verein ist es erforderlich, dass der Spieler /Junior und seine Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter eine Beitrittserklärung (Antrag auf Vereinsmitgliedschaft) und einen Spielberechtigungsantrag (Antrag auf Spielberechtigung des Westdeutschen Fussball- und Leichtathletikverbandes e.V.) unterschreiben.

Abmeldung:

§ 10 Abs. 2 JSVO/WFLV: Abmeldung der Spielberechtigung: Die Junioren aller Altersklassen müssen sich per Einschreiben mittels Postkarte bei dem abgebenden Verein abmelden. Die Abmeldung muss bei einer offiziellen Vereinsanschrift (Turn- und Spielverein 07 Oberlar e.V., Postfach:1320, 53823 Troisdorf) erfolgen. Bei Junioren, die noch nicht volljährig sind, müssen die Eltern bzw. der gesetzliche Vertreter gemäß § 3 Nr. 2 JSpO/WFLV der Abmeldung zustimmen. Als der Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels. Bei Fehlen des Einschreibebeleges gilt das vom abgebenden Verein auf dem Spielerpass bestätigte Abmeldedatum.

Abmeldung der Vereinsmitgliedschaft:

Jeder Spieler, der aus dem Verein austreten möchte, muss zusätzlich die Vereinsmitgliedschaft kündigen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Homepage des TuS 07 Oberlar hinterlegt. Es gelten die allgemeinen Wechselbestimmungen.

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